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Welche Argumente können wir gegenüber dem Schulträger nutzen, damit sich baulich etwas ändert?

Kommunikation

Antwort

Schultoiletten sind kein „Extra“, sondern Teil der sicheren und gesunden Schulumgebung. Dafür gibt es klare Regeln.

Wichtig zu wissen:

Auch Schultoiletten müssen bestimmten Anforderungen entsprechen, weil sie Teil der Arbeitsstätte Schule sind. Das bedeutet: Sie müssen ausreichend vorhanden, hygienisch und gut nutzbar sein.

Was heißt das konkret?

Ob Toiletten in der Anzahl ausreichen oder gut ausgestattet sind, ist keine Geschmackssache. Dahinter stehen Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und Zumutbarkeit im Schulalltag.

Es gibt klare Mindestanforderungen

Die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln (ASR A4.1) legen fest, dass

  • genügend Toiletten vorhanden sein müssen

  • sie sauber und funktionstüchtig sein müssen

  • und sie für alle gut nutzbar sein müssen

Abweichungen müssen begründet werden

Wenn diese Anforderungen nicht eingehalten werden (z. B. zu wenige Toiletten oder dauerhaft schlechte Zustände), muss der Schulträger erklären:

  • warum das so ist

  • und wie trotzdem ein gleichwertiger Schutz sichergestellt wird

Wenn Probleme auftreten, können Eltern, Schüler*innen oder Schulpersonal gezielt nachfragen.

Beispielfragen:

  • „Sind genügend Toiletten für die Anzahl der Schüler*innen vorhanden?“

  • „Wie wird sichergestellt, dass die Toiletten hygienisch und nutzbar sind?“

  • „Wie wurde die Situation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bewertet?“

  • „Welche Maßnahmen sind geplant, um die Situation zu verbessern?“

  • Wenn nicht genug Toiletten gegeben sind, stark verschmutzt sind oder nicht nutzbar sind, ist das nicht hinnehmbar, sondern ein Hinweis darauf, dass Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit möglicherweise nicht erfüllt sind. In diesem Fall ist der Schulträger in der Verantwortung, Lösungen aufzuzeigen.