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Wo können wir finanzielle Mittel für unsere Schultoiletten beantragen?

Finanzierung und Unterstützung

Antwort

Für Schultoiletten gibt es keinen einzelnen bundesweiten Fördertopf, aber mehrere realistische Finanzierungswege, die Schulen kombinieren können, je nach Umfang der Maßnahme.

1. Beteiligungsbasierte Förderprogramme (niedrigschwellig)

Diese Programme eignen sich besonders für kleinere Verbesserungen, Beteiligungsprozesse oder begleitende Maßnahmen.

Schüler*innen‑Haushalt (Berlin, aber auch andere Kommunen)

  • Schüler*innen entscheiden selbst über ein Budget für Projekte an ihrer Schule

  • Häufig genutzt für: kleinere Umgestaltungen, Ausstattung, Beteiligungs‑ oder Informationsmaterial

  • Schultoiletten‑Maßnahmen (z. B. Gestaltung, Beschilderung, Spender) sind grundsätzlich förderfähig, wenn sie von Schüler*innen vorgeschlagen werden

Wichtig: Pädagogische Begleitung und Beteiligung stehen im Vordergrund

2. Bezirkliche Jugendjury (Berlin)

  • Förderinstrument der Bezirke, oft für Projekte von Kindern und Jugendlichen

  • Unterstützt konkrete Verbesserungen im Schulalltag, wenn Jugendliche beteiligt sind

Geeignet z. B. für:

  • Gestaltungsideen

  • Pilotprojekte

  • Materialien zur Toilettennutzung

Antragstellung erfolgt meist über die Schule oder mit Unterstützung von Trägern

3. Stiftungen & externe Förderungen

  • Stiftungen, Fördervereine, Sponsoring können ergänzend helfen, z. B. bei:

  • Ausstattung

  • Gestaltung

  • pädagogischer Begleitung

Wichtig: Klare Abgrenzung zu Werbung und Einflussnahme!

Natürlich gibt es die Schulträger und kommunale Mittel. Diese werden auch im Sondervermögen Infrastruktur des Bundes wieder spannend, denn hier sollen viele Mittel in die Kommunen und in den Bildungsbau fließen. Bauliche Sanierung, größere Umbauten oder komplette Erneuerungen von Schultoiletten sind Aufgabe des Schulträgers (Kommunen, Bezirke, Landkreise).

Finanzierung läuft hier über:

  • kommunale Haushalte

  • Schulbauprogramme der Länder

  • Sonderprogramme (z. B. Sanierungsprogramme)

Wichtig für Schulen: Mittel können meist nicht direkt beantragt werden, aber Schulen können Maßnahmen anstoßen, priorisieren und begründen (z. B. über Bedarfsmeldungen, Schulkonferenzen, Begehungen).